Auszug aus MDR 2017, 1218 (Heft 21) Verbraucherbauvertrag und Bauträgervertrag VorsRiOLG Dr. Markus Wessel/RA FABauRAR Hans Christian Schwenker
1.
Grundnorm (§ 650i
BGB)
§ 650i
Abs. 1 BGB enthält eine Legaldefinition des
Verbraucherbauvertrags. Verbraucherbauverträge sind danach Verträge
zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, durch die ein
Unternehmer zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen
Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird.