Mandanteninformation

Information für den Mandanten 
nach den Vorgaben der Dienstleistungs-Informations-Verordnung


Anschrift

Name: Rechtsanwaltskanzlei Ron Jordan 
Anschrift: Halberstädter 102, 39387 Oschersleben
Telefon: 03949/510851
Telefax: 03949/510954
E-Mail: rechtsanwaltronjordan@gmx.de

Rechtsform
Einzelanwalt, eingetragen in die Liste der Rechtsanwälte beim Oberlandesgericht Naumburg seit dem 02.01.2003, Nr. 1156

Berufsbezeichnung und zuständige Kammer 
Der Rechtsanwalt Ron Jordan ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland seit dem 07.08.1996 als Rechtsanwalt zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt, Gerhart-Hauptmann-Str. 5, 39108 Magdeburg, Telefon: 0391 / 252 7211, Fax: 0391 / 252 7203, www.rak-sachsen-anhalt.de. 

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG
USt-Nr.: 102/23603934

Haftpflichtversicherung
Name: ERGO Versicherung AG
Anschrift: Stresemannstr. 111, 10963 Berlin
Telefon: 030/8502-1850
Telefax: 030/8502-1843
Versicherungs-Nr.: HGIM B-HG-SV073207352.3-00232
Versicherungssumme: pro Einzelfall 250.000,00 € und pro Versicherungsjahr 1.000.000,00 €

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsklauseln 
Es gelten keine allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsklauseln. Haftungsausschlüsse und vertragliche Regelungen werden bei Bedarf einzelvertraglich und schriftlich vereinbart. Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund beruflicher Regelungen nach § 43 a Abs. 4 BRAO untersagt. Vor Annahme eines Mandats wird deshalb geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. 

Festpreise 
Für die Erstberatung und soweit keine Beratungshilfe in Anspruch genommen werden kann, wird eine Gebühr von mindestens 50,00 € erhoben. 

Gerichtsstand
Amtsgericht Oschersleben 

Räumlicher Geltungsbereich
Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum. 

Berufsrechtliche Regelungen 
Berufsrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer - www.brak.de - in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden. 

Multidisplinäre Tätigkeiten mit weiteren Dienstleistungsbereichen/Berufsrechtliche Gemeinschaften
Bestehen nicht. 
 
Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit

Über die Kosten meiner Tätigkeit geben ich Ihnen im ersten Gespräch/Schreiben einen Überblick, um Ihnen eine Entscheidung zu ermöglichen, wie Sie weiter vorgehen. Hierzu benötigen ich jedoch ausreichende Informationen zum Umfang des Mandats, um die notwendige Tätigkeit einschätzen zu können. Bereits diese Tätigkeit ist nicht kostenlos, sondern wird von mir nach dem erforderlichen Zeitaufwand abgerechnet. Insofern beschränkt sich Ihr Kostenrisiko zunächst auf die Kosten einer ersten Beratung. Hierbei besprechen ich auch die Kosten eines weiteren Vorgehens. Kostenauslösende neue Maßnahmen, wie etwa die Einleitung von Gerichtsverfahren, stimmen ich mit Ihnen vorher ab. Beratungstätigkeiten rechnen wir nach dem Zeitaufwand ab. 

Die Kosten für die außergerichtliche Vertretung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Gesetzgeber hat die Höhe der Vergütung der Anwälte im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV) bundeseinheitlich gesetzlich geregelt. Die Höhe der Vergütung richtet sich hierbei nach dem Streitwert. 

Eine Abrechnung nach Zeitstunde oder als Erfolgshonorar erfolgt nicht. Die Gebühren werden jeweils nach den Vorgaben des RVG abgerechnet. 

In Gerichtsverfahren müssen die gesetzlich festgelegten Vergütungen auf der Basis der Streitwerte berechnet werden. Die Einzelheiten werden wir rechtzeitig im konkreten Fall ermitteln und Ihnen bekanntgeben. 

Wer nur über geringes Einkommen verfügt, der kann bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die außergerichtliche anwaltliche Vertretung Beratungshilfe und für die gerichtliche Vertretung Prozesskostenhilfe und in Familienverfahren Verfahrenskostenhilfe erhalten. Wer über eine Rechtsschutzversicherung (RSV) verfügt, kann soweit der Sachverhalt über den Versicherungsvertrag gedeckt ist, seine Kosten von der Versicherung erstatten lassen. Hierzu können Sie im Vorfeld selbst bei der Rechtsschutzversicherung anfragen oder dies mit mir bei Mandatsannahme abstimmen. 

Die Gebühren rechne ich nach Verfahrensfortschritt ab. Ich bin nach § 9 RVG berechtigt, entsprechende Vorschüsse zu verlangen.

Meine Dienstleistungen

Meine Dienstleistungen bestehen in der Beratung und außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung des Mandanten in Deutschland. Dies gilt auch bei Verkehrsunfällen in Deutschland mit ausländischen Verkehrsteilnehmern. Wegen der für jedes Mandat geltenden fachspezifischen Tätigkeit, kann der voraussichtliche zeitliche Ablauf der Tätigkeit nur im Einzelfall eingeschätzt werden. Fragen hierzu sind bei Mandatserteilung zu stellen. Einzelheiten des jeweiligen Vorgehens werden mit dem Mandanten abgestimmt. Eine feste Laufzeit für den erteilten Auftrag besteht nicht. Sie sind jederzeit berechtigt, auch ohne Angabe von Gründen das Mandat zu kündigen. Allerdings führt eine Kündigung nicht dazu, dass damit der Vergütungsanspruch meinerseits entfällt. Bei Beschwerden können Sie sich an die Rechtsanwaltskammer in Magdeburg wenden. Diese unterhält eine Schlichtungstelle, auf die Verbraucher zurückgreifen können.

Außergerichtliche Streitschlichtung 
Bei Streitigkeiten zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber besteht auf Antrag die Möglichkeit, der außergerichtlichen Streitbeilegung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle für die Rechtsanwaltschaft (§ 191 ff. BRAO) bei der Rechtsanwaltskammer abrufbar über die Homepage www.brak.de/Schlichtungsstelle.